Für niedergelassene Podologen/innen mit Kassenzulassung, sowie alle angestellten bzw. freiberuflichen Mitarbeiter/innen, die podologische Leistungen nach den Heilmittelrichtlinien auf der Grundlage einer Heilmittelverordnung erbringen, besteht eine Fortbildungspflicht. Mit der Pflichtfortbildung für Podologen soll die Effektivität und Qualität der Leistungsbringer im Gesundheitswesen verbessert und die Honorierung durch die gesetzliche Krankenversicherung gesichert werden.
Das Sozialgesetzbuch (SGB) V § 125 Abs. 2 Nr. 2 verpflichtet zur vertraglichen Regelung der Fortbildung mit den Leistungserbringern.
Festgelegt wurde folgendes Punktesystem:
Es dürfen nicht alle 48 Punkte innerhalb eines Jahres erworben werden
Nagelspangentherapie
in den Stadien 2 und 3
Unguis incarnatus
Telematikinfrastruktur (TI)
in der Podologischen Praxis
Erfolgspraxis Podologie
Podo-Taping am diabetischen Fuss Teil i
Nagelspangentherapie in den Stadien UI 2 und 3
Unguis incarnatus
Podo-Taping am diabetischen Fuss Teil iI
Mykosen bei Stoffwechselstörungen mit PNP