Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Die häufigsten Fragen haben wir hier einmal zusammengestellt.

Was bringt mir die Ausbildung zur Podologin / zum Podologen?

Nach der abgeleisteten Ausbildung und der bestandenen staatlichen Prüfung dürfen Sie die Berufsbezeichnung Podologin oder Podologe führen (§1 Absatz 1 PodG) und sich als solcher in einer podologischen Praxis in Deutschland arbeiten oder mit einer solchen niederlassen. Sie sind berechtigt als Heilmittelerbringer Leistungen nach den Vereinbarungen nach §125 SGB V des GKV Spitzenverbandes an Patientinnen und Patienten zu erbringen und mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Weiter sind Sie berechtigt gegenüber privat versicherten Patienten podologische Leistungen zu erbringen und diese abzurechnen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um die Ausbildung zu beginnen?

Damit Sie sich für die Ausbildung zur Podologin / Podologen an der Podologieschule Hannover bewerben können, müssen Sie mindestens einen mittleren Bildungsabschluss (z.B. Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss) und eine abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung erworben haben sowie eine gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (§5 Absatz 1 und 2 PodG). Deutsch auf der Niveaustufe B2 ist ebenfalls Voraussetzung, wir empfehlen Ihnen aber die Niveaustufe C1.

Welche Kosten kommen während der Ausbildung auf mich zu?

Durch die Schulgeldbefreiung durch das Land Niedersachsen ist die Ausbildung für Sie schulgeldfrei. Für Verbrauchsmaterialien berechnen wir Ihnen derzeit, monatlich 46,00 Euro, die per Lastschrift eingezogen werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhebt das Land Niedersachsen eine Urkundengebühr von derzeit 53,00 Euro. Diese muss vor der Prüfung durch die Schule eingezogen werden.

Wie lange dauert die Ausbildung?

An der Podologieschule Hannover können Sie aktuell die 3-jährige, Teilzeitausbildung machen. Dazu findet regelmäßig, etwa zweimal im Monat, der Unterricht in der Podologieschule Hannover statt. Lehrgangsabhängig, von Montags bis Mittwochs oder Donnerstags bis Samstags. Die Unterrichtszeiten sind regelmäßig von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr.

Kann ich Ausbildungen zum Fußpfleger, zur Krankenpflege oder als Krankenschwester anerkennen lassen?

Eine pauschale Anerkennung von Vorausbildung ist grundsätzlich nicht möglich. Für Gesundheitsberufe können im Einzelfall Vorbildungen von der Schule geprüft und vom regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover genehmigt werden. 

Wann findet der nächste Lehrgang statt?

Der nächste Lehrgang beginnt im Herbst an der Podologieschule Hannover. Sie können sich noch bis zum 01. Mai 2025 schriftlich und per E-Mail-Formular bei uns bewerben. Für Ende Mai ist eine Eingangsprüfung geplant, den konkreten Termin erhalten Sie, wenn dieser feststeht und Sie ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an uns übermittelt haben. Die Teilnehmerzahlen pro Lehrgang sind begrenzt, es entscheidet die Eingangsprüfung.

Wie und wo mache ich ein Praktikum?

Die Ausbildung zur Podologin/zum Podologen umfasst 3000 Stunden, davon sind 2000 Unterrichtsstunden theoretischer und praktischer Unterricht in der Schule, sowie 1000 Zeitstunden Praktikum in unterschiedlichen Einrichtungen.

Für diese praktische Ausbildung verfügt die Schule über einen Pool an Kooperationspartnern. Dieser umfasst geeignete Einrichtungen, bestehend aus Krankenhäusern, Arztpraxen und Podologischen Praxen. Mindestens 280 Stunden dieser Ausbildung finden in einer internistischen, dermatologischen oder orthopädischen Kooperationseinrichtung statt, die unter ärztlicher Anleitung steht.

Bevor die praktische Ausbildung ansteht, werden den Schülerinnen und Schülern rechtzeitig die Kooperationspartner für den jeweiligen Ausbildungsbereich benannt, die Durchführung der Praktika erfolgen in der Regel im Umkreis von 100 km zur Schule. Im Einvernehmen mit der Schule können sich die Schülerinnen und Schüler aus der Liste die Praktikumsstätte auswählen, die für sie räumlich günstig gelegen ist.