Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Die häufigsten Fragen haben wir hier einmal zusammengestellt.
Nach der abgeleisteten Ausbildung und der bestandenen staatlichen Prüfung dürfen die Berufsbezeichnung Podologin oder Podologe führen (§1 Absatz 1 PodG) und sich als solcher mit einer podologischen Praxis in Deutschland niederlassen. Sie sind berechtigt Leistungen nach den Vereinbarungen nach §125 SGB V des GKV Spitzenverbandes abzurechnen und Patientinnen und Patienten zu behandeln.
Damit Sie sich für die Ausbildung zur Podologin / Podologen an der Podologieschule Hannover c/o Bundesfachschule für Orthopädieschuhtechnik bewerben können, müssen Sie mindestens einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung erworben haben sowie eine gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs (§5 Absatz 1 und 2 PodG). Deutsch auf der Niveaustufe B2 ist ebenfalls Voraussetzung, wir empfehlen Ihnen aber die Niveaustufe C1.
Durch die Schulgeldbefreiung durch das Land Niedersachsen ist die Ausbildung für Sie schulgeldfrei. Für Verbrauchsmaterialien berechnen wir Ihnen derzeit, monatlich 46,00 Euro, die per Lastschrift eingezogen werden. Zum Ende der Ausbildung wird noch eine Urkundengebühr fällig, die derzeit 53,00 Euro beträgt.
An der Podologieschule Hannover können Sie aktuell die 3-jährige, berufsbegleitende Ausbildung machen. Dazu findet regelmäßig, an drei Tagen in der Woche Unterricht in der Podologieschule statt. Je nachdem, in welcher Gruppe Sie angemeldet werden, Mo.-Mi. oder Do.-Sa.
Der nächste Lehrgang beginnt Anfang September 2025 in der BfO Hannover. Sie können sich noch bis zum 01.Mai 2025 schriftlich und per E-Mail-Formular bei uns bewerben. Für Ende Mai ist eine Eingangsprüfung geplant, den konkreten Termin erhalten Sie, wenn dieser feststeht und Sie ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an uns übermittelt haben. Die Teilnehmerzahlen pro Lehrgang sind begrenzt. Es entscheidet die Eingangsprüfung.
Die Praktika müssen in der unterrichtsfreien Zeit abgeleistet werden und sollten einen Umfang von 1.000 Stunden in der drei Jährigen Teilzeitausbildung nicht unterschreiten. Es ist auch sinnvoll mehrere Praktika in unterschiedlichen Praxen und Einrichtungen zu absolvieren. Der Praktikumsplatz sollte Wohnortnah bei Ihnen liegen und in einer Stunde Fahrtzeit oder 100km von der Schule (Hannover) oder der Lehrgangsleiterinnen (Bremen und Oldenburg) entfernt sein.
Wenn Sie selbstständig keinen Praktikumsplatz finden können, benennen wir Ihnen Kontaktdaten zu Praxen und Einrichtungen.
Der Unterricht findet, in der Regel, im 14 tägigen Wechsel, entweder Mo. bis Mi. oder Do. bis Samstag statt. In der Regel beginnt der Unterricht um 8:30 Uhr morgens und endet um 17:00 Uhr.
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